Bedingungen

Bedingungen

WirelessGate Inc. (nachfolgend „unser Unternehmen“ genannt) stellt die „RakuRaku JAPAN eSIM“ (nachfolgend „dieser Dienst“ genannt) unter den folgenden Nutzungsbedingungen (nachfolgend „diese Bedingungen“ genannt) bereit:

Artikel 1 (Inhalt des Dienstes)

1.
Der Inhalt dieses Dienstes ergibt sich aus der „RakuRaku JAPAN eSIM-Dienstliste“ (nachfolgend „Anhang“ genannt) dieser Bedingungen.

2.
Unser Unternehmen kann den Inhalt dieses Dienstes ändern. Darüber hinaus kann sich der Inhalt dieses Dienstes aufgrund der Reaktion des Mobilfunkanbieters (im Folgenden „Mobilfunkanbieter“ genannt), der den Dienst für diesen Dienst bereitstellt, ändern.

Artikel 2 (Kommunikationsbereich)

1.
Der Kommunikationsbereich dieses Dienstes muss mit dem Kommunikationsbereich des Mobilfunkanbieters identisch sein. Dieser Dienst kann nur verwendet werden, wenn sich das verbundene Endgerät innerhalb des Kommunikationsbereichs befindet. Selbst innerhalb des Kommunikationsbereichs ist die Kommunikation jedoch möglicherweise an Orten nicht möglich, an denen Funkwellen nur schwer übertragen werden können, z. B. in Innenräumen, Tiefgaragen, hinter Gebäuden, Tunneln und Bergregionen.
2.
Sollten einem Vertragspartner (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt), der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt und einen Vertrag über die Nutzung dieses Dienstes abgeschlossen hat, durch die Nutzung dieses Dienstes Schäden entstehen, haftet das Unternehmen – auch bei leichter Fahrlässigkeit – nur für Schäden, die unmittelbar und üblicherweise durch die Nutzung dieses Dienstes entstehen und nicht für sonstige besondere Schäden.

Artikel 3 (Abschluss und Dauer des Vertrags)

1.
Der Vertrag über die Nutzung dieses Dienstes (nachfolgend „Dienstleistungsvertrag“ genannt) kommt zustande, wenn das Unternehmen die erste Kommunikation unter Verwendung der SIM-Karte und der eSIM (nachfolgend „SIM“ genannt) bestätigt, die der Auftragnehmer zur Nutzung dieses Dienstes benötigt. Darüber hinaus hat das Unternehmen für jede SIM eine Aktivierungsfrist festgelegt, und das Aktivierungsverfahren kann nach Ablauf dieser Frist nicht mehr durchgeführt werden.

2.
Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes kommt der Paketkaufvertrag mit der Lieferung des Pakets nach Zahlungseingang zustande und eine Rückgabe oder ein Umtausch des Pakets ist nach Abschluss des Paketkaufvertrags nicht mehr möglich.

3.
Nach Vertragsabschluss bestimmt sich der Zeitraum für die Erbringung dieser Dienstleistung nach dem beigefügten Dokument.
Artikel 4 (Einschränkungen der Übertragung von Rechten usw.)
1.
Eine Übertragung des Anspruchs auf die Leistungen aus diesem Dienstleistungsvertrag sowie auf die SIM-Karte durch den Auftragnehmer ist nicht möglich.
2.
Dem Auftragnehmer ist es nicht gestattet, diese Dienstleistung weiterzuverkaufen oder Dritten die Nutzung dieser Dienstleistung zu gestatten.
Artikel 5 (Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes)
1.
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten folgende Voraussetzungen:
(1) Die vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Dienstes genutzte IP-Adresse wird von unserem Unternehmen zugewiesen. Dem Auftragnehmer ist es nicht gestattet, diesen Dienst mit einer anderen als der zugewiesenen IP-Adresse zu nutzen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nachstehenden Punkte hinsichtlich der SIM zu beachten.
(i) Außer mit Zustimmung unseres Unternehmens darf der Auftragnehmer die Software der SIM nicht zerlegen, beschädigen, zurückentwickeln oder sie für andere Zwecke als den normalen Gebrauch der SIM verwenden.
(ii) Der Auftragnehmer verwaltet die SIM-Karte mit der Sorgfalt eines guten Managers.
(3) Wird die Nutzung dieses Dienstes aus irgendeinem Grund beendet oder verwendet der Auftragnehmer die SIM-Karte nicht mehr, so wird der Auftragnehmer die SIM-Karte, soweit möglich, an unser Unternehmen zurückgeben.
(4) Bei Verlust oder Beschädigung der SIM-Karte erfolgt kein Ersatz.
(5) Zusätzlich zu den Bestimmungen anderer Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann das Unternehmen zur Gewährleistung der Qualität und Fairness der Nutzung des Dienstes die Nutzung der Kommunikation ohne vorherige Benachrichtigung des Abonnenten einschränken, wenn das Kommunikationsaufkommen des Abonnenten innerhalb eines bestimmten Zeitraums den vom Unternehmen separat festgelegten Standard überschreitet. Der Abonnent stimmt dem im Voraus zu.
Artikel 6 (Nutzungsbeschränkungen)
1.
Das Unternehmen kann die Kommunikation im Falle technischer, wartungsbedingter oder anderer unvermeidbarer Umstände, die sich aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben, oder im Falle von Einschränkungen der Kommunikationsnutzung durch den Mobilfunkanbieter auf der Grundlage der Bestimmungen der Vertragsbedingungen für den vom Mobilfunkanbieter bereitgestellten Telekommunikationsdienste oder der Bestimmungen des zwischen dem Mobilfunkanbieter und dem Unternehmen geschlossenen Vertrags vorübergehend einschränken. Darüber hinaus garantiert der Dienst nicht die Verfügbarkeit, Verzögerungszeit oder sonstige Qualität der Kommunikation.
2.
Im Falle des vorstehenden Absatzes kann der Abonnent gegenüber dem Unternehmen keinen Schadenersatz wegen der Kommunikationseinschränkung verlangen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens.
Artikel 7 (Begrenzung der Kommunikationszeiten usw.)
1.
Zusätzlich zu den im vorhergehenden Artikel genannten Fällen kann das Unternehmen bei erheblicher Überlastung des Kommunikationsverkehrs die Kommunikationszeiten oder die Nutzung der Kommunikation in einem bestimmten Bereich einschränken.
2.
Im Fall des vorstehenden Absatzes kann das Unternehmen, um der Kommunikation Vorrang zu geben, die für die Katastrophenverhütung oder -hilfe, zur Sicherung von Transport, Kommunikation oder Stromversorgung oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Falle einer Naturkatastrophe, eines Zwischenfalls oder eines anderen Notfalls erforderlich ist, sowie der Kommunikation, die im öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist, Maßnahmen ergreifen, um die Nutzung von Kommunikation auszusetzen (einschließlich Maßnahmen zur Aussetzung der Kommunikation zu Teilnehmeranschlüssen usw. in einem bestimmten Gebiet). Ausgenommen hiervon sind Mobilfunkgeräte (beschränkt auf die vom Unternehmen, Vertragsanbietern oder Mobilfunkanbietern in Absprache mit diesen Organisationen angegebenen), die von Institutionen genutzt werden, die vom Minister für Innere Angelegenheiten und Kommunikation in einer öffentlichen Bekanntmachung gemäß den Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Telekommunikationsbranche benannt wurden.
3.
Wenn die Kommunikationsstunden in einem bestimmten Zeitraum die vom Unternehmen angegebenen Stunden überschreiten oder wenn die Kommunikationskapazität in einem bestimmten Zeitraum die vom Unternehmen angegebene Kapazität überschreitet, kann das Unternehmen eine solche Kommunikation gemäß den Bestimmungen in Anhang 2 einschränken oder trennen.
4.
Um eine faire Nutzung unter den Abonnenten zu gewährleisten und den Dienst reibungslos bereitzustellen, kann das Unternehmen die Geschwindigkeit und den Umfang der Kommunikation bei Verwendung von Kommunikationsverfahren beschränken, die kontinuierlich und stark Bandbreite beanspruchen, wie z. B. Anwendungen zur Videowiedergabe und zum Filesharing (P2P).
5.
In den Fällen der vorstehenden vier Absätze kann der Abonnent gegenüber dem Unternehmen keinen Schadensersatz wegen der Einschränkung der Kommunikationszeit usw. verlangen.
6.
Um die Kommunikationszeit usw. wie in diesem Artikel festgelegt einzuschränken, kann das Unternehmen kommunikationsbezogene Informationen erfassen, analysieren und speichern.
Artikel 8 (Aussetzung der Nutzung usw.)
1.
Das Unternehmen kann die Bereitstellung des Dienstes ganz oder teilweise aussetzen oder die Nutzung des Abonnenten einschränken, wenn einer der folgenden Gründe auf den Abonnenten zutrifft.
(1) Wenn der Auftragnehmer gegen seine Pflichten aus diesen Bedingungen verstößt.

(2) Wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung in einer Weise nutzt, die gesetzeswidrig ist oder eindeutig gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstößt.

(3) Wenn der Auftragnehmer den Dienst in einer Weise nutzt, die die Nutzung des Dienstes durch diejenigen, die den vom Unternehmen bereitgestellten Dienst direkt oder indirekt nutzen, ernsthaft behindert.

(4) Wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung in einer Weise nutzt, die die Glaubwürdigkeit der von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistung schädigen könnte.

(5) Wenn der Auftragnehmer den Dienst in einer Weise nutzt, die das Unternehmen für unangemessen hält, abgesehen von den in den vorstehenden Absätzen beschriebenen.

2.
Da das Unternehmen nicht über die persönlichen Kontaktdaten des Auftragnehmers verfügt, wird es den Auftragnehmer nicht bezüglich der Aussetzung oder Einschränkung der Nutzung gemäß dem vorstehenden Absatz kontaktieren. Wenn der Auftragnehmer jedoch den Support-Desk des Unternehmens kontaktiert, wird das Unternehmen nach Durchführung der erforderlichen Identitätsüberprüfung den Grund (den im vorstehenden Absatz genannten Grund), den Zeitraum und die Bedingungen für die Wiederherstellung usw. erläutern.

Artikel 9 (Verbote des Auftragnehmers)

1.
Bei der Nutzung des Dienstes darf der Auftragnehmer die folgenden Handlungen nicht vornehmen.

(1) Handlungen, die die geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzen. Handlungen, die das Eigentum, die Privatsphäre oder die Bildrechte anderer verletzen

(2) Handlungen, die andere verleumden oder diffamieren oder deren Ruf oder Glaubwürdigkeit schädigen

(3) Handlungen, die zu kriminellen Handlungen verleiten oder anstiften, wie etwa Betrug oder Wirtschaftsbehinderung

(4) Handlungen, die Bilder oder Dokumente übermitteln oder veröffentlichen, die obszön, Kinderpornografie oder Kindesmissbrauch darstellen

(5) Handlungen, die mit Drogenkriminalität oder dem Missbrauch kontrollierter Substanzen in Verbindung stehen oder in Verbindung gebracht werden können, oder Werbung für nicht zugelassene Medikamente usw. Handlungen, die für Geldverleih werben, ohne als Geldverleihunternehmen registriert zu sein

(6) Handlungen, die Pyramidensysteme einrichten oder fördern

(7) Aktionen, die Informationen verfälschen oder löschen, die über diesen Dienst verwendet werden können, wie etwa Websites anderer Personen

(8) Handlungen, bei denen die eigenen ID-Informationen an andere weitergegeben werden oder in einem Zustand belassen werden, in dem sie von anderen weitergegeben werden können

(9) Aktionen, bei denen dieser Dienst genutzt wird, indem man sich als eine andere Person ausgibt (unter Ausnutzung der ID eines anderen Benutzers). (10) Senden von Computerviren oder anderen schädlichen Computerprogrammen oder Bereitstellen dieser für den Empfang durch andere. (11) Posten von Anzeigen oder anderen Posts auf von anderen verwalteten Bulletin Boards usw. (einschließlich Netnews, Mailinglisten, Chats usw.) mit Inhalten oder auf eine Weise, die den Wünschen des Administrators zuwiderläuft. (12) Senden von Werbe- oder Aufforderungs-E-Mails usw. ohne die Zustimmung des Empfängers. (13) Senden von E-Mails usw. (Belästigungs-E-Mails), die abstoßend sind oder den Empfänger wahrscheinlich abstoßen, ohne die Zustimmung des Empfängers. (14) Jemanden dazu verleiten, an illegalem Glücksspiel teilzunehmen oder jemanden dazu auffordern, an illegalem Glücksspiel oder Aufforderung teilzunehmen. (15) Beauftragen, Vermitteln oder Anstiften (einschließlich der Aufforderung an andere, dies zu tun) illegaler Aktivitäten (Übertragung von Handfeuerwaffen, illegale Herstellung von Sprengstoffen, Bereitstellung von Kinderpornografie, Fälschung amtlicher Dokumente, Mord, Erpressung usw.). (16) Das Versenden grausamer Informationen, wie etwa Bilder von Tatorten, Bilder von der Tötung oder Misshandlung von Tieren oder andere Informationen, die von anderen als sozial abstoßend empfunden werden, an eine unbestimmte Anzahl von Personen

(17) Handlungen, die Menschen zum Selbstmord auffordern oder dazu verleiten, oder Handlungen wie die Einführung von Selbstmordmethoden, die geeignet sind, anderen Schaden zuzufügen

(18) Handlungen, die nicht näher bezeichnete Personen dazu ermutigen, Informationen zu veröffentlichen, die mit Verbrechen oder illegalen Handlungen in Verbindung stehen oder stehen können, oder Informationen, die andere in unfairer Weise verleumden, diffamieren oder beleidigen oder deren Privatsphäre verletzen.

(19) Jede andere Handlung, die nach Auffassung des Unternehmens gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstößt oder die Rechte anderer verletzt

(20) Handlungen, bei denen unbefugter Zugang zu Einrichtungen, Ausrüstungen oder Geräten anderer gewährt wird

(21) Handlungen, bei denen der Service in einer Weise genutzt wird, die eine erhebliche Belastung für von Dritten verwaltete Server usw. darstellt oder deren Betrieb stört

(22) Das Posten eines Links in einer Weise, die zu einer Handlung auffordert, die unter einen der vorgenannten Punkte fällt, obwohl der Nutzer weiß, dass die Handlung unter einen der vorgenannten Punkte fällt.

(23) Jede andere Handlung, die gegen Gesetze, Vorschriften oder die öffentliche Ordnung und Moral verstößt oder die Rechte anderer erheblich beeinträchtigt.

(24) Die Gesellschaft entscheidet, dass jede Handlung unter einen der vorstehenden Punkte fallen kann.

Artikel 11 (Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf asoziale Kräfte)
1.
Der Auftragnehmer erklärt und gewährleistet, dass er zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Dienstleistungsvereinbarung und auch danach kein Mitglied einer organisierten kriminellen Vereinigung, eines mit einer organisierten kriminellen Vereinigung verbundenen Unternehmens oder einer solchen Organisation oder einer sonstigen asozialen Kraft (kollektiv als „asoziale Kräfte“ bezeichnet) ist und nicht von asozialen Kräften kontrolliert oder beeinflusst wird.
2.
Wenn das Unternehmen begründet feststellt, dass der Auftragnehmer unter einen der folgenden Punkte fällt, kann das Unternehmen diesen Dienstleistungsvertrag ohne Vorankündigung kündigen.
(1)
Zugehörigkeit zu antisozialen Kräften
(2)
Antisoziale Kräfte sind maßgeblich an der Unternehmensführung beteiligt
(3)
Nutzung antisozialer Kräfte
(4)
Beteiligt an der Bereitstellung von Geldern oder Dienstleistungen für asoziale Kräfte
(5)
Eine sozial verwerfliche Beziehung zu antisozialen Kräften haben
(6)
Betrug, Gewalttaten oder Drohungen gegen verbundene Parteien begangen zu haben, entweder selbst oder durch Dritte
3.
Jede Vertragspartei, auf die einer der Punkte des vorstehenden Absatzes zutrifft, ist verpflichtet, der Gesellschaft den ihr durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen, kann jedoch von der Gesellschaft keinen Ersatz des ihr entstandenen Schadens verlangen.
Artikel 12 (Sonstiges)
1.
Selbst wenn sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als gesetzeswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellt, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und durchsetzbar.
2.
Ein Verzicht auf unsere Rechte aus diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn das Unternehmen der Vertragspartei ausdrücklich mitteilt, dass es auf die Rechte verzichtet.
3.
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Japans und werden entsprechend ausgelegt. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Service oder jeglichen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Service ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des summarischen Gerichts Tokio oder des Bezirksgerichts Tokio als Gericht erster Instanz.
4.
Jede Klage im Zusammenhang mit dem Service muss innerhalb eines Jahres nach Entstehung des Klagegrundes eingereicht werden.

Ende

Dienstleistungen Baupläne Verfügbarkeitszeitraum Hochgeschwindigkeitskapazität
RakuRaku JAPAN eSIM eSIM für Japan 3 GB|21 Tage 21 Tage 3 GB
RakuRaku JAPAN eSIM eSIM für Japan 5 GB|21 Tage 21 Tage 5 GB
RakuRaku JAPAN eSIM eSIM für Japan 15 GB|21 Tage 21 Tage 15 GB
RakuRaku JAPAN eSIM eSIM für Japan 50 GB|21 Tage 21 Tage 50 GB
RakuRaku JAPAN eSIM eSIM für Japan 100 GB|31 Tage 31 Tage 100 GB
RakuRaku JAPAN eSIM eSIM für Japan 8 Tage|Täglich 2GB + unbegrenzt 8 Tage 2 GB pro Tag
RakuRaku JAPAN eSIM eSIM für Japan 15 Tage|Täglich 2GB + unbegrenzt 15 Tage 2 GB pro Tag
RakuRaku JAPAN eSIM JAPAN eSIM-Testplan|500 MB 2 Tage 2 Tage 500 MB
1. Übersteigt die Menge der Highspeed-Kommunikationsdaten die im Plan angegebene Kapazität, wird die Kommunikationsgeschwindigkeit für die Dauer des verfügbaren Zeitraums auf 200 Kbps begrenzt.

2. Um einen fairen Service zu bieten, können wir die Kommunikationsgeschwindigkeit vorübergehend beschränken, wenn wir in kurzer Zeit eine große Datenmenge senden/empfangen, was die Nutzung des Dienstes durch andere Kunden beeinträchtigen kann. Die Servicedauer für jeden Plan ist die Anzahl der verfügbaren Tage ab dem Datum der Serviceeröffnung, also dem Datum, an dem wir die erste Kommunikation bestätigen.

 

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